Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) – jeweils in 2 bis 4 Wochen

Mindestteilnehmerzahl: 6
Höchstteilnehmerzahl: 12
Termine sind telefonisch zu erfragen.

Ziele:

  • Förderung des Risikobewußtseins
  • Verbesserung der Gefahrenerkennung
  • Verbesserung des Verhaltens anderen gegenüber
  • Erlernen sicheren und rücksichtsvolleren Fahrverhaltens

Methoden:

  • Gruppengespräche
  • Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe
  • Analyse problematischer Verkehrssituationen
  • Informationsvermittlung

Inhalt der Seminare:

  • 4 Gruppensitzungen von je 135 Minuten
  • Fahrprobe zwischen der 1. und 2. Sitzung
  • Die Teilnahme an allen Sitzungen ist Pflicht.
  • Keine Prüfung

ASF für Fahranfänger

Der Fahranfänger wird zur Teilnahme an einem ASF-Seminar behördlich verpflichtet.
Teilnehmen an einem solchen Seminar müssen Fahranfänger mit einer Auffälligkeit der Kategorie „A“ oder zwei Auffälligkeiten der Kategorie „B“ nach Anlage 12 FeV.

Folgen:

  • die Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert
  • bei einer weiteren Auffälligkeit wird eine letzte Verwarnung ausgesprochen
  • erneutes Auffallen führt zum Führerscheinentzug!

Inhalt des Seminars:

  • 4 Gruppensitzungen von je 135 Minuten
  • Fahrprobe zwischen der 1. und 2. Sitzung
  • Die Teilnahme an allen Sitzungen ist Pflicht!
  • Keine Prüfung

Fahrschule Reichberg – Wir bieten an – Nachschulungen – Fahreignungsseminar (FES) – Fahreignungsseminar (FES) zum Punkteabbau im Fahreignungsregister

Fahreignungsseminar (FES) zum Punkteabbau im Fahreignungsregister

Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems seit 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar für punktauffällige Kraftfahrer (ASP) und die verkehrspsychologische Beratung. Durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars (FES) können Kraftfahrer Punkte im Fahreignungsregister abbauen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

  • Bei einem Stand von 1 – 5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden.
  • Bei einem Stand von 6 – 7 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars kein Punkt abgebaut werden.
  • Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.
  • Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abgestimmt sind.
  • Der Mindestzeitraum für ein Fahreignungsseminar beträgt 22 Tage.

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Das zweite Modul darf frühestens eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die verkehrspsychologischen Teilmaßnahme besteht aus zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten mit einem besonders geschulten Verkehrspsychologen (Einzelmaßnahme). Damit der Teilnehmer Zeit hat, die neuen Verhaltensweisen zur Veränderung seines riskanten Fahrverhaltens zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.

Weitere Informationen findet Ihr hier:
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