Wegweiser zum Führerschein
Endlich 18 (17) ! Alt genug, um endlich Auto fahren zu dürfen. Der Traum von der “großen Freiheit “ wird wahr. Doch wer ein Auto im öffentlichen Straßenverkehr lenken will, muss einen Führerschein ( amtlich: Fahrerlaubnis ) besitzen.
Doch wo bekomme ich den Führerschein? Wo muss ich mich anmelden und wie teuer ist er ? Wir geben Euch hier die Antworten, auf die wichtigsten Fragen.
Wie finde ich die richtige Fahrschule für mich ?
Meist haben Freunde und Bekannte von Euch schon einen Führerschein. Die können Euch sicherlich einige wichtige Tipps geben. Sonst könnt Ihr auch einfach im örtlichen Telefonbuch, oder den Gelben Seiten nachschauen, wo Ihr die örtlichen Fahrschulen findet. Ihr solltet in jedem Fall mehrere Fahrschulen persönlich aufsuchen und Euch beraten lassen, Euch die Fahrschule anschauen. Seriöse Fahrschulen nehmen sich die Zeit für eine Beratung* und wenn es möglich ist, solltet Ihr auch mit dem Fahrlehrer sprechen, denn nicht immer die Fahrschule um die Ecke, oder die billigste Fahrschule ist die Beste. Die Öffnungszeiten unserer Fahrschule, findet Ihr hier.
Was muss ich bei der Anmeldung beachten ?
Meldet Euch rechtzeitig an, wenn Ihr den Führerschein zum 18. bzw. 17. Geburtstag haben wollt ( ca. ein halbes Jahr vorher ). Drei Monate vor Eurem 18. bzw. 17. Geburtstag, dürft Ihr die theoretische Prüfung ablegen, einen Monat vorher dann die praktische Prüfung.
Welche Papiere benötige ich für den Führerschein ?
einen gültigen Personalausweis, oder Reisepass
für die Füherescheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T eine Sehtest-Bescheinigung, so wie die Teilnahmebestätigung an einem Kurs über “ lebensrettende Sofortmaßnahmen “ , Informationen über Termine und Orte, bekommt Ihr in unserer Fahrschule.
für die Führerscheinklassen C und D ( LKW und Bus ), ein ärztliches Zeugnis über körperliche und geistige Eignung, eine Sehtest-Bescheinigung und eine Bescheinigung über die Ausbildung in Erste-hilfe-Maßnahmen
ein aktuelles Passbild.
Da in den Städten und Gemeinden unterschiedliche Ämter für den Antrag auf Erteilung einer amtlichen Fahrerlaubnis zuständig sind, fragt immer erst in der Fahrschule nach. Natürlich erledigen wir, den lästigen “ Papierkrieg” für Euch.
Muss ich am theoretischen Unterricht teilnehmen ?
Ja ! Die Teilnahme am theoretischen Unterricht ist Pflicht. Wer seinen Führerschein macht, der muss bei mindestens zwölf Unterrichtseinheiten “Grundausbildung “ dabei sein. Hier erfährst Du Wissenswertes und notwendiges über die Technik, Fahrphysik, Verkehrsregeln und Vorschriften. Zur “Grundausbildung “ kommt noch der theoretische Unterricht für die jeweilige Führerscheinklasse hinzu ( Auto: zwei Stunden, Motorrad: vier Stunden ). Die Pflichtstunden sind Mindestwerte. Erst wenn der Fahrlehrer überzeugt ist, dass Du “ fit” bist, darf er die Ausbildung beenden.
Wie viele Fahrstunden muss ich machen?
Im Gegensatz zum theoretischen Unterricht ist beim praktischen Unterricht keine Mindeststundenzahl vorgeschrieben. Erst wenn Dein Fahrlehrer der Meinung ist, dass Du die in der Fahrschul-Ausbildungsordnung festgeschriebenen Ziele erreicht hast, darf er Dich zur Prüfung anmelden.
Die Fahrpraxis ist nach dem Motto:
“ Vom Einfachen zum Schweren” aufgebaut. Zunächst einmal, lernst Du Fahren auf einem Übungsplatz, sofern in Deinem Ort einer vorhanden ist, oder auf entlegeneren Straßen, mit wenig Verkehr. Wenn Du ein gewissen Maß an Sicherheit erreicht hast, lässt Dich Dein Fahrlehrer in den einfachen Verkehr. Behutsam fährt er Dich dann an schwierige Verkehrssituationen heran. Wenn die Grundausbildung abgeschlossen ist, kommen die vorgeschriebenen Sonderfahrten.
Dazu gehören Überlandfahrten, Fahrten auf der Autobahn, so wie Fahrten bei Dämmerung und Dunkelheit.
Wie teuer ist der Führerschein ?
Das hängt ganz davon ab, wie viele Fahrstunden Ihr benötigt. Allerdings müsst Ihr schon mit rund 3000,00 EUR rechnen. Deswegen ist es auch wichtig, sich persönlich in der Fahrschule zu informieren, hier werden Euch dann die die Preise für Fahrstunden und Gebühren genannt und erklärt.
Du hast jetzt noch Fragen ? Dann schau am besten zum nächst möglichen Termin in einer unserer Fahrschulen oder in unserem Büro in der Emster Straße 107 vorbei.
Gern beantworten wir Dir alle Fragen.
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Für STARTHILFE müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Nicht alle, die den Führerschein mit STARTHILFE finanzieren möchten, erfüllen die Voraus- setzungen als Kreditnehmer. Deshalb gibt es STARTHILFE nicht nur für einen, sondern auch für zwei Kreditnehmer.
Wenn Sie die Voraussetzungen für STARTHILFE nicht vollständig erfüllen, können Sie sich einen STARTHILFE Partner suchen. Das kann ein Verwandter, ein Freund oder auch Bekannter sein. Ein Verwandtschaftsverhältnis ist nicht Voraussetzung.
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Sie müssen entweder alleine oder zusammen mit Ihren STARTHILFE Partner folgende Kriterien erfüllen:
Mindestens 18, höchstens 70 Jahre (Rückzahlung der letzten Kreditrate muss mit Erreichen des 75. Lebensjahres erfolgt sein.)
Regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen über 850 Euro (Wird der Kredit zu zweit beantragt, sind gemeinsam 1.000 Euro regelmäßiges monatliches
Nettoeinkommen erforderlich.)
Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten
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links
Hier finden Sie einige Links, die Ihnen helfen sollen, dass Sie sich im ”Dschungel” des Fahrerlaubnisrechts zurecht finden.
Alles zum Thema Führerschein
fahrschule.de
Fahrschulen Verzeichnis und weitere Info`s
fahrschulenverzeichnis
Führerschein mit 17
begleitetes-fahren.de
… Forum Straßenverkehr – der Verkehrstalk im Web
verkehrsportal.de
Motorrad Infos
motorrad.net
Die Grundfahraufgaben, oder besser…
„…Parken, Anfahren, Wenden, An- und Abkuppeln und was man sonst noch alles können muss“!
fahrprofi.de
TÜV Nord Unser Angebot für Fahrschüler
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