Fahrschule Reichberg

Emster Str. 86 - 58093 Hagen

Telefon:

02331.54140

Unsere Führerscheinklassen

Die Einteilung der Führerscheinklassen gilt für die gesamte EU. Mit welchem Führerschein man welche Fahrzeuge steuern darf, zeigt die folgende Aufstellung. Übrigens: Wir bilden in allen Führerscheinklassen aus!

AM

//www.reichberg.de/2015/wp-content/uploads/2016/04/roller.png

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.

Mindestalter:
15 Jahre

Zur Erteilung der Klasse AM wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.

Die Klasse AM wird unbefristet erteilt.

A1

//www.reichberg.de/2015/wp-content/uploads/2016/04/a1.png

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Mindestalter:
16 Jahre

Zur Erteilung der Klasse A1 wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.

AM eingeschlossen

Die Klasse A1 wird unbefristet erteilt.

A1 SZ 196

//www.reichberg.de/2015/wp-content/uploads/2016/04/a1.png

Führerschein B mit Genehmigung für kleine (125er) Motorräder:

  1. Mindestens 25 Jahre alt ist
  2. Den Führerschein Klasse B (Auto) mindestens 5 Jahre besitzt
  3. 4 Theorie- und 5 Praxis Stunden á 90 Minuten absolviert (ohne Prüfung!)

Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein (kostet 28,60€ auf dem Amt, kein weiterer Sehtest und Erste-Hilfe Kurs erforderlich!) dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.

Keine Berechtigungfür Aufzustockung auf A2 oder A! Man nur im INLAND fahren!

A2

//www.reichberg.de/2015/wp-content/uploads/2016/04/a.png

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter:
18 Jahre

Zur Erteilung der Klasse A2 wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 entfällt die theoretische Prüfung.

AM / A1 eingeschlossen

Die Klasse A2 wird unbefristet erteilt.

A

//www.reichberg.de/2015/wp-content/uploads/2016/04/a.png

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg

20 Jahre für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (nur praktische Prüfung erforderlich)

Zur Erteilung der Klasse A wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfällt die theoretische Prüfung.

AM / A1 / A2

Die Klasse A wird unbefristet erteilt.

B

//www.reichberg.de/2015/wp-content/uploads/2016/04/b.png

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

Mindestalter:
18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Teilnahme am begleitenden Fahren (BF17)

Zur Erteilung der Klasse B wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.

AM / L

B mit Schlüsselzahl 197

//www.reichberg.de/2015/wp-content/uploads/2016/04/b.png

Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist.

Diese Möglichkeit wird sowohl Bewerbern um eine Fahrerlaubnis als grundsätzlich auch Inhabern einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B eröffnet.

Mindestalter:
18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Teilnahme am begleitenden Fahren (BF17)

Zur Erteilung der Klasse B wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.

AM / L

B mit Schlüsselzahl 96

//www.reichberg.de/2015/wp-content/uploads/2016/04/be.png

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht in die Klasse B fallen. Die Gesamtmasse der Kombination darf 4.250 kg nicht überschreiten.Mindestalter:
18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Teilnahme am begleitenden Fahren (BF17)

Zur Erteilung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 wird eine Fahrerschulung benötigt.

Bei der Antragsstellung ist der Nachweis über die Fahrerschulung vorzulegen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

BE

//www.reichberg.de/2015/wp-content/uploads/2016/04/be.png

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:
18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Teilnahme am begleitenden Fahren (BF17)

Voraussetzung für die Erteilung der Klasse BE ist der Besitz der Klasse B. Die bestandene Prüfung reicht aus. Zur Erteilung der Klasse BE wird nur eine praktische Prüfung benötigt.

Die Klasse BE wird unbefristet erteilt.