Fahrschule Reichberg

Emster Str. 86 - 58093 Hagen

Telefon:

02331.54140

Führerschein mit 17

Die Ergebnisse des Modells für mehr Sicherheit durch mehr Fahrpraxis übertreffen alle Erwartungen.

28,5 % weniger Unfälle
22,7 % weniger Verkehrsverstöße
Hier, übersichtlich dargestellt, die Voraussetzungen.

Ab 16 1/2 Jahren:

Führerscheinausbildung in der Fahrschule:

Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE
(enthalten: Führerscheinklassen AM und L) wie bisher, nur ein Jahr früher.

Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
– keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen

Begleitperson:

  • eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en) das 30. Lebensjahr vollendet
  • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Kl. B
  • nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg

Führerscheinprüfung:

Als Vorbereitung für die Teilnahme am Projekt Begleitetes Fahren ab 17 empfehlen wir den Fahranfängern und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den wir anbieten.

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:

Aushändigung der Prüfungsbescheinigung (Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung)

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:

  • Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
  • Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
  • Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
  • Die Begleitpersonen haben nur Beratungsfunktion
  • Die zweijährige Probezeit läuft sofort

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:

Der EU-Kartenführerschein wird aus- gehändigt.

WICHTIG!!!

Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie: 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, unter der Wirkung in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrs- gesetzes genannten berauschenden Mittels steht.